7. Der Französische Krieg 1870—1871.
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November 1869 feierte Frankreich noch einmal einen großen Triumph bei der Eröffnung des Su es kan als, den sein genialer Ingenieur Ferdinand von Lesseps gebaut hatte.
7. Der Französische Krieg 1870—1871.
Veranlassung. Die Franzosen sahen mit Neid auf den Kriegsruhm Preußens. Rache für Sadowa!1) war das Losungswort. Mit diesem suchte die regierende Partei die Unzufriedenheit im Innern abzulenken. Graf Bismarck gab die Bündnisse mit den süddeutschen Staaten bekannt. Zur Leitung des Zollvereins wurde ein Zollparlament eingerichtet, in das die süddeutschen Staaten Vertreter entsandten. Alles dies ließ die Franzosen befürchten, daß der Norddeutsche Bund sich zu einem neuen Deutschen Reich erweitern würde.
Außerdem bestanden Verstimmungen wegen Luxemburg. Von der Zeit her, wo Luxemburg zum aufgelösten Deutschen Bunde gehörte, hatte Preußen dort eine Besatzung. Mit der Auflösung des Bundes 1866 war der Grund hierzu weggefallen, aber der König von Holland, der zugleich Großherzog von Luxemburg war, forderte den Abzug der preußischen Besatzung nicht, und es konnte Preußen nicht gleichgültig sein, wer nach ihm den wichtigen Platz besetzte. Napoleon hatte versucht, von Holland das Großherzogtnm Luxemburg käuflich zu erwerben. Der König von Holland war nicht abgeneigt, falls Preußen keinen Einwand erhebe. Die allgemeine Stimmung in Preußen war aber dagegen. Deshalb zog der König von Holland seine Zusage zurück, und es kam zu einem Vertrage, daß Holland das Großherzogtum behalten, aber die Festungswerke der Stadt Luxemburg schleifen solle. Napoleons Wunsch war nicht erfüllt, Mißstimmung in Frankreich die Folge.
„Die Franzosen sind eine sparsame und arbeitskräftige Nation, mit reichen Gaben aller Art, aber sie sind auch eitel und eifersüchtig und lassen sich von politischen Schreiern und dreisten Journalisten leicht zu hastigen und wilden Entschlüssen fortreißen."2) Die Kriegspartei erneuerte den Ruf: „Rache für Sadowa!" Preußen sollte für feine Erfolge von 1864 und 1866, für die Stiftung des Norddeutschen Bundes und des Zollparlaments gedemütigt werden. Das sind im wesentlichen die innern Gründe des Französischen Krieges; bald fand sich auch eine äußere Veranlassung zur Kriegserklärung.
In Spanien war die Königin Jsabella des Landes verwiesen worden, und das spanische Ministerium bot dem Prinzen Leopold von Hohen-zollern-Sigmaringen die spanische Krone an. Der Prinz sagte zu.
x) Sadowa ist ein Dorf bei Königgrätz.
2) Kaufmann S. 119.
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98
V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
9. Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reichest)
Bestandteile. .Zum Deutschen Reiche gehören die Königreiche Preußen, Bayern, Sachsen und Württemberg, die Großherzogtümer Baden, Hessen, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-Weimar und Oldenburg, die Herzogtümer Braunschweig, Anhalt sowie die drei sächsischen: Meiningen, Altenburg und Coburgs-Gotha, die Fürstentümer Waldeck, Lippe und Schaumburg, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzbnrg-Sondershausen, Renß Jüngerer und Älterer Linie, die drei Freien Reichsstädte Hamburg, Lübeck, Bremen, endlich das Reichs land Elsaß-Lothringen.
Stellung des Kaisers. Der jedesmalige König von Preußen ist zugleich Deutscher Kaiser. Das Reich ist demnach ein Erbreich, nicht ein Wahlreich, wie das mittelalterliche Deutsche Reich war. Der Kaiser ist Oberbefehlshaber des Reichsheeres und der Flotte.
Die gesetzgebende Gewalt des Reiches liegt beim Bundes rate und beim Reichstage. Der Bundesrat ist die Vertretung der deutschen Fürsten, der Reichstag die Vertretung des deutschen Volkes. Der Bundesrat besteht aus 58 Mitgliedern. Die Zahl, die jeder Staat in denselben entsendet, richtet sich nach seiner Größe. So schickt die preußische Regierung 17, die bayrische 6, Sachsen und Württemberg je 4, Baden und Hessen je 3, Mecklenburg - Schwerin und Braunschweig je 2 Mitglieder, die übrigen Staaten je 1 Mitglied in den Bundesrat. Da Preußen allein rund 350000 qkm mit 38 Million Einwohnern hat, alle übrigen Staaten zusammen nur 190000 qkm mit 25 Million Einwohnern zählen, so sind die kleinern Staaten im Bundesrate viel stärker vertreten als Preußen. Darin zeigt sich die große Mäßigung des führenden Staates. Die Mitglieder des Reichstages werden in geheimer Wahl auf fünf Jahre gewählt. Jeder Deutsche, der das 25. Lebensjahr erreicht hat und im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte ist, hat das Recht, zu wählen. Die Bürger werden nicht nach der Steuerzahlung in Klassen eingeteilt wie bei der Wahl zum preußischen Abgeordnetenhaus^ sondern alle Stimmen haben gleichen Wert. Zur Gültigkeit eines Reichs^ gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Bundesrate wie im Reichstage mit Stimmenmehrheit angenommen worden ist. Der Kaiser verkündet die so beschlossenen Gesetze im Namen des Reiches. Wenn ein Reichsgesetz angenommen wird, das mir dem Landesgesetz irgendeines Staates in Widerspruch steht, so tritt das Landesgesetz außer Kraft. Post- und Telegraphenämter sind Reichsanstalten. Die Kriegsmarine steht ein-
2) Reclamsche Bibliothek Nr. 2732 enthält die vollständige Verfassung.
2) Amtliche Schreibweise laut Erlaß des Herzoglichen Ministeriums vom 12. Dezember 1881.
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48
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii.
Herzogtümer Holstein und Lauenburg. Diese gehören jetzt zur preußischen Provinz Schleswig-Holstein.
Durch Aussterben der Fürstenfamilien sind Anhalt-Bernburg und Anhalt-Köthen mit Anhalt-Dessau, Sachsen-Koburg mit Gotha, durch Tausch Sachsen-Hildburghausen mit Meiningen vereinigt worden; neu bildete sich 1826 das Herzogtum Sachsen - Altenburg, das früher mit Gotha vereinigt war. Der Fürst von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen trat 1849 das Fürstentum an den König von Preußen gegen eine Jahresrente ab, der daraus den Regierungsbezirk Sigmaringen bildete.
Der Deutsche Bund war allerdings ein loses Staatengefüge, aber er repräsentierte doch den Gedanken der Zusammengehörigkeit der deutschen Stämme. Dies kam auch darin zum Ausdruck, daß Streitigkeiten zwischen einzelnen Bundesstaaten durch Schiedsgericht, nicht durch Krieg zu erledigen seien. Völkerrechtlich war der Bund ein Staat, hatte besondere Bundesfestungen, wie Mainz und Luxemburg, konnte Verträge schließen und Krieg erklären, hatte einen Bundestag, der in Frankfurt zusammentrat. Freilich hatten auch die einzelnen Bundesstaaten das Recht, mit dem Auslande Kriege zu führen und Verträge zu schließen, nur nicht gegen die Interessen des Bundes.
Von den Bundesstaaten können Österreich und Preußen als Großstaaten, Bayern als Mittelstaat angesehen werden, die übrigen waren ihrem Länderumfang nach Kleinstaaten, auch die Königreiche Sachsen und Württemberg, deren Gebiete zusammen den Umfang der Provinz Brandenburg unerheblich übersteigen.
Das Königreich Preußen hatte während der Befreiungskriege die größten Opfer gebracht. Die Entscheidungen bei Leipzig und Waterloo hatte Blücher hauptsächlich herbeigeführt; der Länderzuwachs, der ihm durch den Wiener Kongreß zufiel, war wohlverdient. Von seinen frühern Gebieten waren Ostfriesland an Hannover, Ansbach und Bayreuth an Bayern abgetreten worden. Den aus den verschiedensten ehemaligen Bestandteilen neu erworbenen Besitz mit dem alten organisch zu verbinden, war die nächste Sorge der Regierung. Daher wurde zur Vereinfachung der Verwaltung der Staat in acht Provinzen eingeteilt: Brandenburg, Pommern, Preußen, Posen, .Schlesien, Sachsen, Westfalen und Rheinland. Aus jeder Provinz wurde ein Armeekorps ausgehoben; die Zivilverwaltung wurde einem Oberpräsidenten übertragen, der seine Weisungen vom Ministerium erhielt; die einzelnen Provinzen zerfielen in Regierungsbezirke, die Regierungsbezirke in Kreise, die Kreise in Bürgermeistereien, diese in Gemeinden.
Die Provinzen Rheinland, Westfalen, Posen hatten dem Staate einen ansehnlichen Zuwachs an katholischer Bevölkerung gebracht; daher schloß die Regierung mit dem Oberhaupte der katholischen Kirche 1821
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52
Iii. Preußen bis zum Tode Friedrich Wilhelms Iii.
Westen hat der Wiener Kongreß Preußen versagt. Das war ein großes Hindernis für den preußischen Handelsverkehr. Jeder Staat erhob von den durchziehenden Waren Zölle. Dadurch wurden die Waren verteuert. Die Regierung hob zunächst alle Zölle -im eignen Lande auf; nur für Waren, die aus dem Auslande kamen, wurde an der Grenze ein Schutzzoll erhoben, wenn das Inland auch diese Produkte lieferte, z. B. Getreide, Metalle. Der Zweck war, daß die inländische Arbeit gegen die ausländische geschützt wurde.
Das Ausland konnte in manchen Fällen billiger liefern, als das Inland erzeugen. Auf ausländische Waren, die das Inland nicht hervorbringt, wie die Kolonialwaren, wurde ein mäßiger Finanzzoll an der Grenze erhoben. Waren die Schutzzölle hauptsächlich gegen das außerdeutsche Ausland gerichtet, so trafen sie doch auch die deutschen Staaten. Die preußische Regierung suchte diese daher zum Beitritt zu einem Zollverein zu bewegen. Aber zunächst schloß nur der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen sich an. Dadurch fiel der Grenzzoll für einheimische Waren beider Länder fort, und die Schutz- und Finanzzölle wurden nach Maßgabe der Bevölkerungsziffer geteilt. Die süddeutschen Staaten gründeten unter sich einen Zollverein, desgleichen die mitteldeutschen. Hessen-Darm-stadt schloß sich an Preußen an. Allmählich merkten die Kleinstaaten, daß der Anschluß an Preußen ihrem Handel Vorteil bringe, und so traten denn auch der mitteldeutsche und der süddeutsche Zollverein dem preußischen bei, der dadurch zu einem Deutschen Zollverein auswuchs, wenn auch die am Meere gelegenen Staaten Oldenburg, Mecklenburg, Bremen, Hamburg fernblieben; Österreich wurde in den Zollverband nicht aufgenommen. König Friedrich Wilhelm Iii. hat persönlich die Anregung zur Gründung des Zollvereins gegeben.
Der Vorteil für die kleinern Staaten lag in der Verteilung der Schutzzölle nach der Bevölkerungsziffer und dem zollfreien Durchgang ihrer Waren durch das ganze Vereinsgebiet; ferner kamen die Handelsverträge, die der Verein mit fremden Staaten schloß, auch ihnen zugute; allein auf sich angewiesen, hätten sie feine Handelsverträge schließen können.
1^2. Freiheitliche Bewegungen in Deutschland.
Das deutsche Volk erstrebte nach dem Wiener Kongreß Teilnahme an der Gesetzgebung und Kontrolle der Staatsverwaltung durch eine Volksvertretung, ferner die Wiederherstellung des Deutschen Reiches. Dagegen verlangten die privilegierten Stände die Wiederherstellung ihrer Vorrechte.
Artikel 13 der Bundesverfassung versprach den einzelnen Bundesstaaten eine landständische Verfassung. Er lautet: „In allen Bundesstaaten wird eine landständische Verfassung stattfinden."
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7. Die Schleswig - Holsteinsche Frage.
73
staaten verhielten sich ablehnend, das Vierkönigsbündnis zustimmend. Ein Streit in Hessen hätte die beiden Parteien beinahe zum Kriege geführt.
Der Kurfürst von Hessen, im Streit mit seinen Ständen, sprach den Bundestag um Hilfe an. Diese wurde zugesagt. Preußen legte dagegen Verwahrung ein, weil Hessen zu seiner Union gehöre. Beide Parteien ließen Heere in Hessen einrücken. Preußen zog seine Truppen zurück, als Rußland sich für Österreich erklärte. Gegen Rußland und Österreich, denen das Vierkönigsbündnis Gefolgschaft geleistet hätte, wollte Friedrich Wilhelm Iv. keinen Krieg wagen. Daher verstand er sich zu dem Aertrage von Olmüt; (1850). Die einzelnen Punkte sind: 1. Preußen löst Dte Unton auf, 2. uberläßt die Herstellung der Ordnung in Hessen dem Bundestage, 3. liefert Schleswig-Holstein an Dänemark aus. (Darüber im folgenden Abschnitte.) Der Vertrag von Olmütz bedeutet den Tiefstand der preußischen Politik unter Friedrich Wilhelm Iv.
7. Die Schleswig-Kolsleinsche Frage.
Die gemeinsame Geschichte von Schleswig-Holstein beginnt mit dem Jahre 1386, wo nach dem Aussterben der Herzoglichen Familie von Schleswig Graf Gerhard Vi. von Holstein Schleswig als Lehen erhielt. Von nun an gab es ein Schleswig-Holstein. Als Gerhards Familie in männlicher Linie ausstarb, wählten die Stände von Schleswig-Holstein 1460 König Christian I. von Dänemark aus dem Hause Oldenburg zu ihrem Herzog gegen das Versprechen, daß Schleswig und Holstein ewig zusammen und ungeteilt bleiben sollten. Kaiser Friedrich Iii. erhob die Grafschaft Holstein zum Herzogtum. Holstein hatte während des Mittelalters zum Deutschen Reiche gehört und gehörte seit dem Wiener Kongreß zum Deutschen Bunde. Dagegen war Schleswig vor der Vereinigung mit Holstein dänisches Lehen gewesen und blieb es auch in der Folgezeit. Nach ihrer Vereinigung hatten die beiden Herzogtümer ihre eigne ständische Volksvertretung und ihre eigne Erbfolgeordnung, in der nur die männliche Linie erbberechtigt war. In Dänemark dagegen war Thronfolge der weiblichen Linie zulässig. Dies führte zur Verwicklung. Im Jahre 1848 kam Friedrich Vii. zur Regierung. Er war kinderlos. Nach den bestehenden Gesetzen war bei seinem Ableben in Dänemark die Zweiglinie Sonderburg - Glücksburg, in Schleswig-Holstein die Linie Sonderburg-Augusten bürg erbberechtigt. Um die Einheit zu erhalten, erließ Friedrich Vii. im ersten Jahre seiner Regierung eine Gesamtverfassung für Dänemark und die beiden Herzogtümer. Herzogs) Friedrich
Das Wort Herzog ist hier nur Titel, nicht Bezeichnung eines regierenden Fürsten. Herzog und Fürst werden sowohl als Titel wie als Bezeichnung eines Regenten gebraucht. Der Fürst von Schwarzburg-Rudolstadt ist regierender Fürst, Fürst Bismarck, Fürst Bülow hatten nur den Titel. Fürst Bismarck erhielt bei seinem Austritt aus dem Staatsdienst den Titel „Herzog von Lauenburg", aber keine Regierungsgewalt in Lauenburg.
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I
74 Tv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit.
von Sonderburg-Augustenburg legte dagegen beim Bundestag und bei König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen Verwahrung ein unter Hinweis auf sein Erbrecht.
Auf Verlangen des Bundestages rückten preußische Truppen unter dem Feldmarschall Wrangel in Schleswig-Holstein ein, siegten am Da ne werk und drangen bis Jütland vor. Jetzt erhoben England und Rußland Einspruch gegen die Weiterführung des Krieges. Wegen Rußlands Drohung wurde Wrangel zurückberufen und mit Dänemark ein Waffenstillstand zu Malmö geschlossen, 1848. Im folgenden Jahre erneuerten die Dänen den Krieg. Wieder rückten preußische und auch süddeutsche und hannoversche Truppen in Dänemark ein und erstürmten die Düppeler Schanzen. Da aber die schleswig-holsteinschen Truppen selbst von den Dänen besiegt wurden, traten die auswärtigen Mächte wieder für Dänemark ein, Preußen bequemte sich zum zweitenmal zu einem Waffenstillstand, dem 1850 der Friede zu Berlin folgte. Dänemark behielt Schleswig-Holstein, nur wurden für Holstein die Rechte des Deutschen Bundes gewahrt. Daß England die ganze Streitfrage leitete, geht daraus hervor, daß 1852 die Vertreter der Großmächte zu London ein Protokoll unterzeichneten, in dem sie die Erbfolge des Haufes Sonderburg-Glücksburg auch auf Schleswig-Holstein ausdehnten. Die Rechte des Hauses Augustenburg wurden preisgegeben.
8. Nachträge aus der Regierungszeit Friedrich Wilhelms Iv.
Landzuwachs und Landverlust. Die revolutionäre Bewegung des Jahres 1848 hatte auch die kleinen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und -Sigmaringen erfaßt. Durch preußische Truppen war die Ordnung wiederhergestellt worden. Die Fürsten traten die beiden Fürstentümer 1849 an Preußen ab gegen Jahresrenten und die Rechte der nachgeborenen Prinzen des Königlichen Hauses. Aus den beiden Fürstentümern wurde der Regierungsbezirk Sigmaringen gebildet und dem Oberpräsidenten der Rheinprovinz unterstellt.
In dem Fürstentum Neuen bürg in der Schweiz, das König Friedrich I. von Preußen als Erbe seiner Mutter zugefallen war, erstrebte eine republikanische Partei Loslösung von Preußen und Anschluß an die Schweiz. Die Regierungspartei blieb sieglos gegen die Republikaner, und schweizerische Truppen rückten ein. Um einem Kriege auszuweichen, verzichtete Friedrich Wilhelm Iv. auf Neuenburg und erlangte als Gegenleistung die Freilassung der Gefangenen der preußischen Partei.
Begründung der preußischen Flotte. Ein Hauptverdienst Friedrich Wilhelms Iv. ist die Begründung der preußischen Flotte. Ehe die Deutsche Nationalversammlung die Gründung einer deutschen Flotte unternahm, hatte die preußische Regierung einige Schiffe zum Schutz der Küsten ausrüsten lassen. Da der Bundestag die Weiterentwicklung der
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82
V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
geschlossen. Die Dänen traten die Herzogtümer Schleswig-Holstein und Lauenburg an Österreich und Preußen ab. Österreich verkaufte seinen Anteil an Lauenburg für 2500000 dänische Reichstaler, das sind ungefähr 5645000 Mark, an Preußen; das Herzogtum Lauenburg gehörte nun ganz dem Königreich Preußen, die beiden Herzogtümer Schleswig und Holstein wurden von Österreich und Preußen gemeinschaftlich Verwaltet^/
4. Der Deutsche Krieg im Jahre 1866.
Veranlassung. Die gemeinsame Verwaltung von Schleswig-Holstein führte zu Streitigkeiten zwischen Preußen und Österreich. Zwar hätten diese leicht beigelegt werden können. Doch es bestand seit langer Zeit ein innerer Zwiespalt zwischen den beiden Staaten, der endlich ausgetragen werden mußte. Österreich war seit Jahrhunderten der erste Staat Deutschlands gewesen, und 3y2 Jahrhunderte hindurch hatten die österreichischen Herzöge die deutsche Kaiserkrone getragen. Aber die meisten Länder Österreichs gehörten nicht zum Deutschen Reiche, z. B. Ungarn, Galizien, Siebenbürgen, Kroatien, Slawonien, Dalmatien usw. Dagegen hatten die meisten Provinzen Preußens eine deutsche Bevölkerung. Auch war Preußen im Laufe der Zeit so mächtig geworden, daß es auf gleicher Stufe mit Österreich und nicht unter diesem stehen wollte. Wilhelm I. war nicht österreichfeindlich. Als Österreich 1859 mit Frankreich und Italien kämpfte, hatte er mobil gemacht, um Österreich zu helfen. Auch hatte er beim Bundestage die Mobilmachung des deutschen Bundesheeres beantragt, aber als Gegenleistung den Oberbefehl über die Bundestruppen gefordert. Die österreichische Regierung setzte lieber die Lombardei aufs Spiel, als daß sie auf diese Bedingung einging. Sie beantragte 1863 eine Reform des Deutschen Bundes und lud die deutschen Fürsten zu einem Fürstentage nach Frankfurt ein. Erst vierzehn Tage vor dem Eröffnungstermine gab Kaiser Franz Joseph König Wilhelm davon mündlich Kenntnis. Die Einzelheiten des österreichischen Reformplanes wurden erst in Frankfurt bekanntgegeben. König Wilhelm erschien nicht, und Bismarck erklärte, daß es der Würde seines Monarchen nicht entspreche, Vorschläge entgegenzunehmen, über die er vorher nicht gehört worden sei. Auch hierin zeigt sich, daß Preußen Gleichberechtigung mit Österreich verlangte, nicht Unterstellung. Nach dem Kriege von 1864 wollte Österreich aus Schleswig-Holstein einen selbständigen deutschen Staat machen und den Prinzen Friedrich von Sonderst burg-Augustenburg zum Herzog einsetzen. Preußen war nicht grundsätzlich Dagegen, verlangte aber,.daß Schleswig-Holstein in den Zollverein eintrete, sein Post- und Telegraphenwesen sowie sein Heer unter preußische Verwaltung stelle und den Kieler Hafen abtrete. Auf diese Bedingungen ließen sich weder der Prinz von Augustenbnrg noch Österreich ein. Darauf
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4. Der Deutsche Krieg im Jahre 1866.
83
wurde zu Ga st ein 1865 ein Vertrag zwischen Preußen und Österreich geschlossen des Inhalts, daß Preußen die Verwaltung von Schleswig, Österreich die von Holstein vorläufig übernehmen solle. Hier wurde auch der oben erwähnte Kaufpreis für Lauenburg festgesetzt. König Wilhelm war über die Beilegung der Streitigkeiten so erfreut, daß er Bismarck, der die Verhandlungen geleitet hatte, den Grafentitel verlieh. Doch der Riß war nur verstopft. Österreich begünstigte in Holstein die Partei des Prinzen von Augustenbnrg trotz der Gegenvorstellungen Preußens und übertrug die endgültige Entscheidung in der Schleswig-Holsteinschen Frage dem Deutschen Bunde. Hier hoffte Österreich für feine Wünsche die Stimmenmehrheit zu erlangen; Preußen erklärte dies für eine Verletzung des Gasteiner Vertrages. Der preußische General von Manteussel, der Statthalter von Schleswig, ließ Truppen in Holstein einrücken. Darauf verließ der österreichische Statthalter Holsteins, Feldmarschall von Gablenz, mit seinen Truppen Holstein und marschierte nach Böhmen. Österreich beantragte beim Deutschen Bunde Mobilmachung gegen Preußen, und als der Antrag angenommen wurde, erklärte Preußen seinen Austritt aus dem Deutschen Bunde. So kam es zur Lösung der Deutschen Frage „durch Blut und Eisen". In der Voraussicht des unvermeidlichen Krieges hatte Preußen bereits im März 1866 ein geheimes Bündnis mit Italien gegen Österreich geschlossen.
/ Verlauf des Krieges. Auf Österreichs Seite standen Bayern, Sachsen, Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Freie Reichsstadt Frankfurt und die süddeutschen Kleinstaaten; auf Preußens Seite Italien, Mecklenburg, Oldenburg und die norddeutschen Kleinstaaten. Italien, Böhmen, das Gebiet des untern und mittlern Mains, Langensalza im Regierungsbezirk Erfurt waren die Kriegsschauplätze. Das Heer der Hannoveraner siegte bei Langensalza über preußische Heeresabteilungen am 27. Juni, streckte aber die Waffen, als preußische Verstärkungen eintrafen. Der Widerstand in Norddeutschland war gebrochen. Die preußische Mainarmee unter dem Oberbefehle des Generals Vogel von Falckenftein siegte am 10. Juli bei Kissingen und am 14. Juli bei Aschaffenburg über die süddeutschen Bundesgenossen Österreichs. Die Österreicher selbst wurden in Böhmen in siegreichen Gefechten bei Münchengrätz, Gitschin, Nachod und Skalitz geworfen. Die Entscheidungsschlacht bei Königgrätz, die am 3. Juli 1866 stattfand, wurde im letzten Augenblicke durch das Eintreffen des Kronprinzen Friedrich Wilhelm gewonnen. In sieben Tagen, vom 27. Juni bis 3. Juli, war die österreichische Armee vollständig besiegt. Die preußischen Truppen rückten auf Olmütz, Wien und Preßburg vor. Auf dem italienischen Kriegsschauplätze waren die Österreicher bei Custozza und Lissa Sieger geblieben. Österreich ließ trotzdem das Gebiet von Venedig der italienischen Regierung anbieten, wenn sie vom Bündnis mit Preußen
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V. Das Zeitalter Kaiser Wilhelms I.
zurücktrete. In diesem Falle hätte Österreich seine in Italien stehenden Truppen gegen Preußen verwenden können. Aber Viktor Emanuel lehnte den Sonderfrieden ab und blieb dem Verbündeten treu. Das beschleunigte den Friedensschluß zwischen Preußen und Österreich.
Friedensschluß. Im Frieden zu Prag trat Österreich aus dem Deutschen Bunde aus; Preußen erhielt als Entschädigung für die Kosten des Krieges von Österreich 60 Million Mark; ferner wurden das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, die Freie Stadt Frankfurt, das Herzogtum Nassau und die Herzogtümer Schleswig-Hol-stein dem Preußischen Staat einverleibt.
Durch diese Erwerbungen erreichte das preußische Staatsgebiet einen Umfang von 350000 Quadratkilometern mit etwa 23 Million Einwohnern, und Preußen wurde äußerlich eine Großmacht.
Preußen verlangte von Österreich die Abtretung Veneziens an König Viktor Emanuel von Italien für dessen indirekte Hilfe. Außer diesem Gebiete, das nach seiner geographischen Lage zu Italien gehört, verlor Österreich nichts von seinem Länderbesitze; denn der Zweck des Krieges war nicht, Österreich zu schwächen, sondern seinen Austritt aus dem Deutschen Bunde zu bewirken. Auch die süddeutschen Staaten behielten ihre Länder. Sie sollten ans Gegnern Bundesgenossen werden.
5. Der Norddeutsche Bund.
Nach dem Kriege gegen Österreich vereinigten sich die Staaten des nördlichen und mittlern Deutschland zu dem Norddeutschen Bunde, dessen Leitung Preußen übernahm. Ein Norddeutscher Bundesrat als Vertretung der Bundesfürsten und ein Norddeutscher Reichstag als Volksvertretung wurden eingerichtet. Beide hatten ihren Sitz in Berlin. Graf Bismarck wurde Bundeskanzler. Mit den süddeutschen Staaten wurde ein Schutz- und Trutzbündnis geschlossen, in dem diese sich verpflichteten, in einem Kriege des Norddeutschen Bundes gegen auswärtige Feinde ihre Truppen unter Preußens Oberbefehl zu stellen.
6. Die wichtigsten Ereignisse in den übrigen Staaten.
Der Bürgerkrieg in Nordamerika. Nachdem die Vereinigten Staaten ihre Freiheit erkämpft hatten, breiteten sie ihre Herrschaft immer weiter nach Süden und Westen aus. Als die europäischen Mächte 1823 Spanien zur Unterwerfung seiner amerikanischen Kolonien helfen wollten, stellte der Kongreß auf Vorschlag seines Präsidenten Monroe den Grundsatz auf, daß die Vereinigten Staaten eine Einmischung Europas
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Der bänljise Krieg 1864.
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tigen: ein Mann von unvergleichlichem politischem Genie, der mit unerschöpflicher Kunst immer neue Mittel und Wege zur Durchführung seiner großen Gedanken fand; ein Mann von ungeheurer Willenskraft, von unbedingter Furchtlosigkeit, freilich auch von gewaltiger Leidenschaft; ein Mann von umfassender Bildung, großen, nie versagenden Kenntnissen, packender Beredsamkeit; ein Mann endlich von großer Tiefe des Gemüts und starkem Familiensinn; der größte Staatsmann des Jahrhunderts und einer der größten deutschen Männer überhaupt.
Erst verspottet, dann befehdet,
Vielgeschmäht in allen Landen,
Hat er dennoch hohen Mutes Aufrecht stets und fest gestanden.
Dann gehaßt und dann gefürchtet,
Dann verehrt, geliebt, bewundert,
Also steht er, eine Säule,
Überragend das Jahrhundert.
Von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses wurde der neue Minister mit Abneigung, ja mit Haß empfangen. Versuche zur Verständigung hatten teilten Erfolg; vielmehr wurde das ganze Budget, d.h. der Entwurf des Staatshaushaltes, den die Regierung vorlegte, verworfen. Da erklärte Bismarck, daß, da die Staatsmaschine nicht stillstehen dürse, die Regierung ohne Budget regieren müsse; dies Verfahren wurde von den Gegnern als verfassungswidrig bezeichnet. So wurde der Kampf immer erbitterter; erst als sich in zwei ruhmreichen Kriegen die Berechtigung der Heeresreform erwiesen hatte, kam die Stunde der Versöhnung.
Der dänische Krieg. 1864.
§ 240. Vorgeschichte des Krieges. Die Herzogtümer Schleswig und Holstein hatten unter der wiederhergestellten dänischen Herrschaft viel zu leiden gehabt. Endlich tasteten die Dänen auch von neuem die staatsrechtliche Selbständigkeit Schleswigs an; 1863 unterzeichnete der neue König Christian Ix., von seinem Ministerium gedrängt, eine Verfassung, durch ütri®£ng welche die Einverleibung Schleswigs angeordnet wurde. Schleswig« Uber diesen Rechtsbruch entstand in Schleswig-Holstein ungeheure Dänemark. Empörung. Der Erbprinz Friedrich von Augustenburg erhob, -trotzdem sein Vater, der Herzog von Augustenburg, 1852 gegen eine Geldsumme auf das Erbfolgerecht verzichtet hatte, Erbansprüche auf die Herzogtümer und fand nicht nur dort, sondern in ganz Deutschland jubelnde Zustimmung. Der Bundestag ließ zunächst Holstein, das zum deutschen Bunde
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Extrahierte Personennamen: Christian_Ix. Friedrich_von_Augustenburg Friedrich von_Augustenburg
Extrahierte Ortsnamen: Schleswigs Schleswigs Schleswig-Holstein Deutschland Holstein